Behandlungspflege

Behandlungspflege - Ambulanter Intensiv-Pflegedienst Schimpfhauser GmbH

Die Behandlungspflege ist nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) eine medizinische Maßnahme und tritt ein, wenn ein Patient zu Hause eine medizinische Versorgung benötigt, für die er eine ärztliche Verordnung benötigen.

In einen persönlichen und vertraulichen Beratungsgespräch informieren wir Sie, welche Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden und in welchen Ausnahmefällen evtl. ein Eigenanteil zu zahlen ist, ebenso wo die Belastungsgrenze hierfür liegt.

Welche medizinischen Versorgungen bieten wir als ambulanter Dienst im Rahmen der Behandlungspflege an?

Wir übernehmen alle ärztlich verordneten Leistungen, wie zum Beispiel:

  • Verbandswechsel, Wundversorgung sowie Pflege und Überprüfung von Drainagen
  • Medizinische Einreibungen
  • Krankenbeobachtung
  • Medikamentengabe
  • Legen und wechseln von Infusionen
  • Geben von Injektionen
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes
  • Verabreichung von Einläufen, Klistiere und Klysma
  • Katheterversorgung und Kanülenpflege
  • Legen und wechseln von Magensonden
  • Versorgung von PEG-Sonden
  • Stoma-Behandlung
  • Trachealkanülen-Management uvm.

Unser Ziel ist es, mit unseren qualifiziert ausgebildeten Pflegekräften sowie mit den Angehörigen und den PatientInnen die medizinisch verordneten Maßnahmen des behandelnden Arztes zur vollsten Zufriedenheit umzusetzen. Das jeweilige Krankenbild sowie die mögliche Folgeverordnung oder der Übergang in einen Pflegegrad bestimmt die Dauer einer Behandlungspflege.

Wir beraten Sie gerne für Ihre persönliche Behandlungspflege.