Anforderungen an die 24 – Std. – Versorgung

 

Die Krankenkassen stellen einige Anforderungen, um eine 24 – Stunden – Versorgung zu genehmigen.

Hier finden Sie eine Liste der Voraussetzungen der Kassen:

  • Beatmungspflicht,
  • Tracheostoma (künstliche Öffnung der Luftröhre) mit Trachealkanüle,
  • mehrfaches Absaugen pro Stunde von Sputum, Sekret aus dem Mund und / oder aus dem Tracheostoma,
  • künstliche Ernährung über PEG / PEJ – Sonde sowie Hilfe bei der oralen Nahrungsaufnahme,
  • Medikamentengabe über die PEG / PEJ – Sonde,
  • eine Versorgung des Patienten durch die Angehörigen ist aufgrund der Schwere der Erkrankung nicht möglich.