Die Krankenkassen stellen einige Anforderungen, um eine 24 – Stunden – Versorgung zu genehmigen.
Hier finden Sie eine Liste der Voraussetzungen der Kassen:
- Beatmungspflicht,
- Tracheostoma (künstliche Öffnung der Luftröhre) mit Trachealkanüle,
- mehrfaches Absaugen pro Stunde von Sputum, Sekret aus dem Mund und / oder aus dem Tracheostoma,
- künstliche Ernährung über PEG / PEJ – Sonde sowie Hilfe bei der oralen Nahrungsaufnahme,
- Medikamentengabe über die PEG / PEJ – Sonde,
- eine Versorgung des Patienten durch die Angehörigen ist aufgrund der Schwere der Erkrankung nicht möglich.