Seit 01.01.2017 sind wir gesetzlich verpflichtet, in unserem Unternehmen die Sicherheit der bei unseren Patienten eingesetzten Medizinprodukte zu gewährleisten.
Hier geht es nicht nur um unsere eigenen Medizinprodukte (z.B. Blutzuckermessgerät oder Blutgasanalysegerät) sondern auch um die Gerätschaften, die den Patienten von den Krankenkassen über Hilfmittellieferanten zur Verfügung gestellt werden (z.B. Absauggerät, Beatmungsgeräte, …).
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Oder Sie möchten mit unserer Medizinproduktebeauftragen in Kontakt treten?
Unter mpg@ips-bayern.de haben Sie den direkten Draht!